Häufig gestellte Fragen

Hier beantworten wir Ihnen häufig gestellte Fragen.

Wann darf man einen Baum fällen?

Hier gilt die aktuelle Satzung der Stadt Schönebeck.

https://www.schoenebeck.de/de/...


Anspechpartner:

Herr Becker 

SG Grünflächenamt

Breiteweg 12a

39218 Schönebeck

Tel. Nr. 03928-710427

a.becker@schoenebeck-elbe.de

 

Frau Bauer

42 Fachdienst Natur- und Umwelt

Emslebener Str. 77

Tel. Nr. 03471-6841357

k.bauer@kreis-slk.de


Ordnung, Sicherheit und Ruhezeiten

Hier gilt die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Schönebeck.

https://www.schoenebeck.de/de/...


Die Ruhezeiten im Naherholungsgebiet sind geregelt:

vom 18.09.2020, Beschluss-Nummer 0166/2020

veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Schönebeck (Elbe) am 27.09.2020
in Kraft ab 04.10.2020

Auszug aus der Gefahrenabwehrverordnung:

Ruhestörender Lärm
(1) Soweit § 117 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) keine Anwendung findet, sind die folgenden Ruhezeiten zur Vermeidung von Belästigungen
nicht nur unerheblicher Art und von Beeinträchtigungen der Gesundheit (einschließlich Erholung) zu beachten:
a) Sonntagsruhe (Sonn- und Feiertage ganztägig)
b) Mittagsruhe (werktags die Zeit von 13:00 bis 15:00 Uhr)
c) Nachtruhe (werktags die Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr)
(2) Während der Ruhezeiten sind alle Tätigkeiten verboten, die die Ruhe unbeteiligter Personen wesentlich stören. Zu den Störungen zählen insbesondere:

a) Haus- und Gartenarbeiten mit motorbetriebenen Geräten,
b) Hämmern, Holzhacken,
c) das Ausklopfen von Polstermöbeln und Matratzen auch auf offenen Balkonen.
(3) Das Verbot des Abs. 2 gilt nicht:
a) für Arbeiten, die der Verhütung oder Beseitigung einer Gefahr für bedeutsame Rechtsgüter, wie Leben, Gesundheit, Freiheit, wesentliche Vermögenswerte dienen,
b) für Arbeiten landwirtschaftlicher oder gewerblicher Betriebe, wenn die Arbeiten üblich sind.

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Wie erreiche ich die Rettungsleitstelle?

uebersicht_rettungsstellen_1_.pdf

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